Die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung kann unbegrenzt wiederholt werden, das ergibt sich aus der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Nach einer nicht bestandenen Prüfung ist lediglich eine Wartefrist von 14 Tagen einzuhalten. Die theoretische Prüfung bleibt aber nur 1 Jahr gültig. Schafft man die praktische Prüfung in dieser Zeit nicht, muss auch die theoretische Prüfung wiederholt werden.
Keine 3-monatige Wartefrist
Die ehemals vorhandenen Regelung, dass bei Nichtbestehen der Prüfung auch nach jeweils zweimaliger Wiederholung der Bewerber die Prüfung erst nach Ablauf von 3 Monaten wiederholen darf gibt es nicht mehr.
Kein Idiotentest (MPU)
Nach 3-maligem Nichtbestehen muss der Bewerber auch nicht zum Idiotentest (MPU). Nur wenn der Sachverständige oder Prüfer Tatsachen feststellen, die bei ihnen Zweifel über die körperliche oder geistige Eignung des Bewerbers begründen, müssen sie dies der Straßenverkehrsbehörde mitteilen, § 18 Absatz 3 FeV. Diese kann dann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen.
(Stand: 22.03.2015)